Die Grenzen der Osteopathie liegen zuerst einmal dort wo eine Störung über eine Funktionsstörung hinausgeht und ein Gewebe sich pathologisch verändert. Dies muss zwingend schulmedizinisch abgeklärt und ggf. behandelt werden.
Ein weiterer Grund zur sofortigen Verweisung zur Schulmedizin sind alle akuten nicht geklärten Zustände, die sich bedrohlich
entwickeln könnten.
Ist jedoch der Patient dann gut schulmedizinisch diagnostiziert und versorgt, kann bei fast allen Erkrankungen zusätzlich Osteopathie sinnvoll sein. Sie als Patient sind ja eben bei Osteopathen nicht nur „der Blinddarm von Zimmer 12“, sondern ein ganzer Mensch.
Prinzipiell liegen die Grenzen der Osteopathie auch an den erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen der jeweiligen OsteopathIn, die Sie behandelt.
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Eine Behandlung dauert 60 Minuten. Darin enthalten sind an- und auskleiden, anamnestisches Gespräch, Untersuchung und Behandlung, sowie meine Dokumentation.
Ihre Kriterien sind natürlich sehr individuell. Dennoch kann grundsätzlich betont werden, dass Osteopathen, die eine 5-jährige Fortbildung bei einer Schule, die von der BAO oder vom Dachverband VOD anerkannt werden eine sehr gründliche Ausbildung erhalten haben. Diese OsteopathInnen sind gewöhnlich in einem der zwei Register für Osteopathie, das von BAO und das von VOD aufgelistet und können über die dortigen Therapeutenlisten gefunden werden. Bei allen persönlichen Qualifikationen ist eine fundierte osteopathische Grundausbildung essenziell und unverzichtbar.
Letztendes entwickelte sich die Chiropraktik aus der Osteopathie. Chiropraktische Griffe sind in jeder guten Osteopathie Ausbildung enthalten und sie können prinzipiell von jedem Osteopathen durchgeführt werden. Jedoch erweitert ein Osteopath darüber hinaus sein Wirkungsfeld noch mit verschiedensten Herangehensweisen auf verschiedenste Gewebe, während sich der Chiropraktiker wesentlich mehr auf die chiropraktischen Griffe konzentriert.
Als Heilpraktikerin rechne ich die osteopathische Leistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe ganz oder teilweise übernommen.
Mittlerweile erstatten jedoch über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie Behandlungen. Die dazu nötigten Qualifikationen liegen bei mir vor.
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über deren Vertragsbedingungen.